Lexikon
ÖbVI Vergütungsordnung
Rechtsgrundlage für die im Rahmen der öffentlichen Aufgaben des Landes Berlin durchgeführten Tätigkeiten der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
Öffentliche Bestellung
im Berliner Vermessungswesen die Berechtigung freiberuflich tätiger Unternehmerinnen und Unternehmer zur Mitwirkung bei der Durchführung öffentlicher Aufgaben mit Beurkundungs- und Beglaubigungsbefugnis (Vermessungsgesetz Berlin, §§ 2 und 3)
Örtliche Grenze
Verbindungslinie zwischen örtlich vorhandenen Grenzzeichen
Örtlichkeit
reale Welt in Abgrenzung zu den in Plänen, Karten, Zeichnungen oder Berechnungen dokumentierten Verhältnissen