Lexikon

ÖbVI Vergütungsordnung

Rechtsgrundlage für die im Rahmen der öffentlichen Aufgaben des Landes Berlin durchgeführten Tätigkeiten der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure

Öffentliche Bestellung

im Berliner Vermessungswesen die Berechtigung freiberuflich tätiger Unternehmerinnen und Unternehmer zur Mitwirkung bei der Durchführung öffentlicher Aufgaben mit Beurkundungs- und Beglaubigungsbefugnis (Vermessungsgesetz Berlin, §§ 2 und 3)

Örtliche Grenze

Verbindungslinie zwischen örtlich vorhandenen Grenzzeichen

Örtlichkeit

reale Welt in Abgrenzung zu den in Plänen, Karten, Zeichnungen oder Berechnungen dokumentierten Verhältnissen