Lexikon

Baufenster

allgemeine Bezeichnung für die überbaubare Grundstücksfläche, die sich aus den Festsetzungen im Bebauungsplan ergibt

Baufluchtlinie

Vorläufer der vorderen Baugrenze, f. f. (förmlich festgestellte) Baufluchtlinien gelten als übergeleitetes Bauplanungsrecht in Gebieten ohne festgesetzten Bebauungsplan

Baugrenze

im Bebauungsplan festgesetzte Linie, bis zu der gebaut werden darf (Baunutzungsverordnung, § 23)

Baugrundstück

Grundstück, das nach dem Bauplanungsrecht bebaut werden darf

Baulast

Einschränkung der Nutzbarkeit eines Grundstücks oder Grundstücksteils, wird im Baulastenverzeichnis des Bezirks geführt, Beispiel: Erschließungsbaulast

Bauleitplan

zentrales Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde, vorbereitend (Flächennutzungsplan) oder verbindlich (Bebauungsplan)

Baulinie

im Bebauungsplan festgesetzte Linie, auf die zwingend gebaut werden muss (Baunutzungsverordnung, § 23)

Baumassenzahl

umbauter Raum im Verhältnis zur Baugrundstücksfläche (Baunutzungsverordnung, § 21)

Baunutzungsplan

vorbereitender Bauleitplan von 1960, der in Verbindung mit der Bauordnung von 1958 und förmlich festgestellten Fluchtlinien als qualifizierter Bebauungsplan gilt, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist

Bauordnungsrecht

Rechtsvorschriften zur Regelung der baulich-technischen Anforderungen an Bauvorhaben mit dem Ziel der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen, insbesondere Bauordnung und Bauverfahrensverordnung

Bauplanungsrecht

Rechtsvorschriften zur Festlegung der rechtlichen Qualität des Bodens und seiner Nutzbarkeit und zur Regelung der flächenbezogenen Anforderungen an Bauvorhaben mit dem Ziel der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Baustufe

Angabe im Baunutzungsplan zum zulässigen Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken

Bauvorlagen

für die Beurteilung des Bauvorhabens oder für die Bearbeitung des Bauantrags erforderliche Unterlagen, die bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen sind (Bauverfahrensverordnung, § 1)

Bebauungsplan

Instrument des Bauplanungsrechts zur Regelung der Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken, verbindlicher Bauleitplan

Bebauungstiefe

im Bebauungsplan durch Baulinien, Baugrenzen, Straßenbegrenzungslinien oder textliche Beschreibung festgesetzter Bereich, innerhalb dessen gebaut werden darf (Baunutzungsverordnung, § 23)

Bescheid

widerspruchsfähige Bekanntgabe einer behördlichen Einzelfallentscheidung

Besitz

tatsächliche Gewalt über eine Sache

Besitzstandsgrenze

örtlich vorhandene Einfriedung, die den Besitz (nicht zwingend das Eigentum) räumlich begrenzt