Lexikon
Baufenster
allgemeine Bezeichnung für die überbaubare Grundstücksfläche, die sich aus den Festsetzungen im Bebauungsplan ergibt
Baufluchtlinie
Vorläufer der vorderen Baugrenze, f. f. (förmlich festgestellte) Baufluchtlinien gelten als übergeleitetes Bauplanungsrecht in Gebieten ohne festgesetzten Bebauungsplan
Baugrenze
im Bebauungsplan festgesetzte Linie, bis zu der gebaut werden darf (Baunutzungsverordnung, § 23)
Baugrundstück
Grundstück, das nach dem Bauplanungsrecht bebaut werden darf
Baulast
Einschränkung der Nutzbarkeit eines Grundstücks oder Grundstücksteils, wird im Baulastenverzeichnis des Bezirks geführt, Beispiel: Erschließungsbaulast
Bauleitplan
zentrales Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde, vorbereitend (Flächennutzungsplan) oder verbindlich (Bebauungsplan)
Baulinie
im Bebauungsplan festgesetzte Linie, auf die zwingend gebaut werden muss (Baunutzungsverordnung, § 23)
Baumassenzahl
umbauter Raum im Verhältnis zur Baugrundstücksfläche (Baunutzungsverordnung, § 21)
Baunutzungsplan
vorbereitender Bauleitplan von 1960, der in Verbindung mit der Bauordnung von 1958 und förmlich festgestellten Fluchtlinien als qualifizierter Bebauungsplan gilt, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist
Bauordnungsrecht
Rechtsvorschriften zur Regelung der baulich-technischen Anforderungen an Bauvorhaben mit dem Ziel der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen, insbesondere Bauordnung und Bauverfahrensverordnung
Bauplanungsrecht
Rechtsvorschriften zur Festlegung der rechtlichen Qualität des Bodens und seiner Nutzbarkeit und zur Regelung der flächenbezogenen Anforderungen an Bauvorhaben mit dem Ziel der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Flächennutzungs- und Bebauungspläne
Baustufe
Angabe im Baunutzungsplan zum zulässigen Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken
Bauvorlagen
für die Beurteilung des Bauvorhabens oder für die Bearbeitung des Bauantrags erforderliche Unterlagen, die bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen sind (Bauverfahrensverordnung, § 1)
Bebauungsplan
Instrument des Bauplanungsrechts zur Regelung der Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken, verbindlicher Bauleitplan
Bebauungstiefe
im Bebauungsplan durch Baulinien, Baugrenzen, Straßenbegrenzungslinien oder textliche Beschreibung festgesetzter Bereich, innerhalb dessen gebaut werden darf (Baunutzungsverordnung, § 23)
Bescheid
widerspruchsfähige Bekanntgabe einer behördlichen Einzelfallentscheidung
Besitz
tatsächliche Gewalt über eine Sache