Grenzherstellungen

Die Herstellung der Grenzen eines Flurstücks ist die beste Möglichkeit, Rechtssicherheit über die Lage der Grundstücksgrenzen zu erlangen.

Dazu wird eine Grenzvermessung durchgeführt, bei der die in den Vermessungsunterlagen dokumentierte Geometrie des Flurstücks in die Örtlichkeit übertragen wird. Grenzpunkte, deren Abmarkungen nicht mehr vorhanden sind, werden in diesem Zusammenhang neu gekennzeichnet.

Zur Erläuterung der Ergebnisse der Vermessung und um den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, weitere Fragen zu stellen, wird ein Grenztermin durchgeführt.

Die Grenzvermessung wird durch Einreichen der Ergebnisdokumentation beim Vermessungsamt abgeschlossen. Dort erfolgt die Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster. Diese Vorgänge sind mit Verwaltungsverfahren verbunden, deren Ergebnisse den Beteiligten in Form von Feststellungs- und Fortführungsbescheiden bekannt gegeben werden.

Grenzvermessung im Rahmen des Liegenschaftskatasters

Grenzvermessungen gehören im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters zu den öffentlichen Aufgaben des Landes Berlin. Sie werden von im Land Berlin öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt, die die Vermessungsergebnisse öffentlich beurkunden. Ihre Vergütung ist zur Vermeidung von Interessenkonflikten in einer Vergütungsordnung festgelegt.

Die Höhe der Vergütung für die Durchführung einer Grenzvermessung hängt vom Bodenrichtwert des Grundstücks, von der Länge der zu vermessenden Grenzen und der Anzahl der Grenzpunkte ab.

Grenzzeichen
GNSS-System
Vermessungsinstrument